2 G auch bei den Schlickteufeln in der Traglufthalle


Diese Regeln gelten zusätzlich zu unserem Hygienekonzept ab dem 22.11.21 bei unserem Training in der Traglufthalle.

Ergänzung zur vorliegenden Genehmigung lt. Landesverordnung vom 20.11.2021

Jetzt ist also die 2G-Regelung für Sport in geschlossenen Räumen umgesetzt.
Innerhalb geschlossener Räume dürfen folgende Personen zur Sportausübung und -anleitung eingelassen werden:
1. 1. Personen, die geimpft oder genesen sind,
2. 2. Kinder bis zur Einschulung,
3. 3. Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
4. 4. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und einen Corona-Testnachweis vorlegen. Hierbei werden Selbsttests nicht akzeptiert. Als Testnachweis gelten ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden zurückliegt oder ein Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist.

Für Zuschauerinnen und Zuschauer beim Training gilt dieses entsprechend.
Bei weiteren Fragen wendet Euch bitte an Marco oder Curt

Das gesamte angepaßte Hygienekonzept wird Marco in Kürze wieder veröffentlichen.

Bei unserer Weihnachtsfeier am Samstag setzten wir übrigens 2G+ um. Das heist das Ihr bitte einen eigen Test mitbringt und den vor unseren Augen durchführt oder eine offiziele Testbescheinigung vorlegt.